
Heute hatten wir die Gelegenheit, beim Paritätischen Wohlfahrtsverband den aktuellen Stand des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes (JFBG) in Berlin zu diskutieren.
Seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2022 stärkt das JFBG die Jugendarbeit in unserer Stadt maßgeblich. Es sichert die Vielfalt von Angeboten wie Jugendclubs, Abenteuerspielplätzen, Festivals und Jugendreisen durch klare Fachstandards für Umfang und Qualität ab.
Besonders wichtig dabei ist die verankerte Mitbestimmung: Kinder und Jugendliche werden aktiv in die Erstellung von Jugendförderplänen einbezogen und gestalten so ihre Freizeitangebote mit. Zusätzlich stellt das Land Berlin den Bezirken finanzielle Mittel bereit, um diese Angebote zu fördern und die Partizipation junger Menschen zu gewährleisten.Gemeinsam arbeiten Träger, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie@senbildjugfam sowie Parlamentarier daran, die Jugendbeteiligung weiter zu stärken und die Angebote kontinuierlich zu verbessern.
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