Neue Regelungen zum Schutz des Rummelsburger Sees

Neue Regelungen zum Schutz des Rummelsburger Sees
07.11.2024

P R E S S E E R K L Ä R U N G

06.09.2024

Neue Regelungen zum Schutz des Rummelsburger Sees

Auf dem Rummelsburger See werden seit vielen Jahren Boote zurückgelassen, die verkehrsuntüchtig sind und sinken. Der Eigentümer ist dann meist nicht feststellbar. Mit der seit 1. Juni 2024 geltenden Verordnung müssen die Boote dauerhaft bemannt sein, wodurch eine Ansprechperson vor Ort garantiert ist, der im Gefahrenfall eingreifen und Schlimmeres verhindern kann. Die Lichtenberger CDU-Abgeordneten haben zur Umsetzung dieser Ordnung beim Senat nachgefasst. Das Ergebnis ist schockierend: Laut Angaben der Wasserschutzpolizei sind im Bereich des Rummelsburger Sees 243 Objekte dauerstillliegend registriert. Bei Kontrollen waren davon 70% weiterhin unbemannt. 50% der Eigentümer konnten bei Ordnungswidrigkeiten nicht ermittelt werden. Wird bei den verlassenen Booten nach 4-6 Wochen kein Eigentümer festgestellt, müssten diese von der Wasserschutzpolizei als Abfall deklariert werden und die Entsorgung von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt freigegeben werden.

„Würden die Regeln konsequent umgesetzt, würden auf dem See nur noch wenige Objekte verbleiben. Tatsache ist, dass von der Wasserschutzpolizei in den letzten 2 ½ Monaten jedoch nur 29 Ordnungswidrigkeiten gegen Stillliegen erlassen und nur 28 Objekte als Abfall deklariert wurden. Damit bestätigen sich Aussagen von Anwohnern, dass die Wasserschutzpolizei zwar täglich vor Ort ist, die bestehenden Regeln jedoch nicht konsequent umgesetzt werden. Das ist nicht hinnehmbar“, meint die Abgeordnete Lilia Usik.

In den letzten zwei Monaten wurden von der Wasserschutzpolizei drei Objekte vom Sinken bedroht, wovon nur eines entsorgt wurde. Ein sinkendes Motor-Boot am ehemaligen Tagesliegeplatz des Rummelsburger Ufers sorgt seit Monaten für Verärgerung. „Die Zahlen zeigen uns, mit welcher Dreistigkeit und Verantwortungslosigkeit einige auf dem Wasser ankernden Bootsbesitzer agieren. Wir befürworten geregelten Wassersport, Kultur und Wohnen auf dem Wasser. Mit alternativen, freien Lebensmodellen haben die Zustände auf dem Rummelsburger See jedoch wenig gemein. Vielmehr werden Flächen ohne Rücksicht auf andere und die Natur besetzt. Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit“, betont Danny Freymark, MdA.

Die Abgeordneten haben aufgrund der Tatsache, dass die auf dem See ankernden Boote durchgehend bemannt sein müssen, nachgefasst, ob bei den Stillliegern für Abwässer und Fäkalien ein Tank und ein Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung vorgeschrieben sei. Dies ist laut Aussage der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht der Fall. Einleitungen in das Wasser seien zwar verboten. Kontrolliert wird dies jedoch nicht. „Hier fehlen Regeln, die wir beantragen werden. Wir befürworten den Freizeit-Wassersport mit Tagesausflügen, Ankern, Baden und auch den Wassertourismus. Wer jedoch innerstädtisch ohne Landanbindung übernachtet, muss zukünftig einen Fäkalientank vorweisen. Es ist weltfremd zu glauben, dass ansonsten nicht in die Gewässer eingeleitet wird“, so Lilia Usik abschließend.