Ukraine

Ukraine
11.10.2024

P R E S S E E R K L Ä R U N G
28.06.2023

Mit Stand 11. Juni 2023 sind 46.080 Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - vorübergehender Schutz - in Berlin gemeldet. Von diesen haben 44.410 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit und 1.670 Personen die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats. Hinzukommen 1.296 Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit über eine Fiktionsbescheinigung verfügen (Quelle: Ausländerzentralregister).
Die exakte Zahl, der in Berlin lebenden Geflüchteten aus der Ukraine lässt sich nicht bestimmen. Zu den o. g. Zahlen kommen weitere Personengruppen hinzu, z. B. Menschen, die de facto aus der Ukraine geflohen sind, die aber mit einem anderen Aufenthaltstitel in Berlin leben, neuankommende Geflüchtete im Rahmen des 90-tägigen visumsfreien Aufenthalts oder Geflüchtete in einer Erstaufnahmeeinrichtung wie dem UkraineAnkunftszentrum TXL.

Berliner Beratungshotline zur Berufsanerkennung – 030 315 10 900
Die im September 2022 als Pilotprojekt gestartete Beratungshotline zur Berufsanerkennung vereinfacht für internationale Fachkräfte den Prozess der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und stellt niederschwellig Information und Beratung bereit. Die Hotline steht auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Ukrainisch zur Verfügung und wird insbesondere auf Ukrainisch stark nachgefragt. Kooperationspartnerinnen der Hotline sind die für Arbeit und Integration zuständige Senatsverwaltung, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer Berlin und die Handwerkskammer Berlin. Partner in der Umsetzung ist der Träger Arbeit und Bildung, der aus Mitteln der für Arbeit zuständige Senatsverwaltung finanziert wird.
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Aufgrund der Fluchtmigration aus der Ukraine ist die Nachfrage von Geflüchteten aus der Ukraine nach Anerkennungsberatung und Beratung zu Chancen einer bildungsadäquaten Arbeitsmarktteilhabe in Berlin seit Februar 2022 stark angestiegen. Um diesen Beratungsbedarf im letzten Quartal 2022 decken zu können, förderte die für Integration zuständige Senatsverwaltung die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der Träger Club Dialog, Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg und La Red. Die drei Träger werden auch im Jahr 2023 bis 2025 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) aus dem Bundesprogramm ‚IQ-Integration durch Qualifizierung‘ gefördert und durch die für Integration zuständige Senatsverwaltung kofinanziert

Landesrahmenprogramm der Integrationslots*innen
Integrationslots*innen unterstützen und begleiten Neuzugewanderte und auch länger in Berlin lebende Migrant*innen in den Ankommensprozessen. Im Rahmen der Fluchtbewegung aus der Ukraine erhielt das Landesrahmenprogramm der Integrationslots*innen zusätzliche finanzielle Unterstützung. Die Mittel wurden gleichmäßig auf alle Bezirke aufgeteilt. Das ermöglichte den Trägern die Aufstockung bzw. Neueinstellung von ukrainisch-und russischsprachigem Personal. Insgesamt sind 10 ukrainischsprachige Integrationslots*innen bei neun Trägern und 32 russischsprachige Integrationslots*innen bei allen Träger beschäftigt (Stand: März 2023). Die Ukraine ist mittlerweile das dritthäufigste Herkunftsland der Personen, die das Angebot der Integrationslots*innen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden in der Abteilung Arbeit der SenASGIVA durch ein gesondertes Finanzierungsprogramm Ukraine-Lots*innen gefördert.

Spracherwerb für Erwachsene
Grundsätzlich werden Sprachkursangebote für Geflüchtete durch den Bund bereitgestellt. Das hierfür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt hierfür Erstorientierungskurse (EOK), Integrationskurse (IK) und Berufssprachkurse (BSK) ein. Die Geflüchteten aus der Ukraine können den neuen humanitären Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen. Dieser Aufenthaltstitel ermöglicht den Zugang zu den BAMF Kursen im Rahmen verfügbarer Kursplätze gem. § 44 Abs. 4 Abs. 4 AufenthG. Die Auswahl trifft das BAMF. Die Angebote des Bundes reichen aber nicht aus. Deshalb bietet das Land Berlin (SenASGIVA) zusätzliche Deutschkurse für Geflüchtete (DKG) an, die keinen Zugang zu den Kursen des Bundes haben (seit 2014)

Diese nachrangigen und komplementären Sprachkurse werden an den Berliner Volkshochschulen angeboten. Ziel des Landesprogramms ist es allen Geflüchteten in Berlin ein Angebot zum Erlernen der deutschen Sprache zu machen, Wartezeiten zu den Kursen zu verringern und somit Zugangshürden zum Berufseinstieg und Integration in den Arbeitsmarkt zu senken. Im Zuge der gestiegenen Fluchtbewegung aus der Ukraine hat die damalige für Integration zuständige Senatsverwaltung (SenIAS) die landesfinanzierten Deutschkurse für Geflüchtete entsprechend der neuen hohen Nachfrage angepasst und weitere Finanzmittel für das Jahr 2022 bereitgestellt (insgesamt 4,2 Mio. EUR). Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Kursanmeldungen im Vergleich zum Vorjahr um 67 % auf ca. 11.000. Diese landesfinanzierten Kurse wurden auch von Geflüchteten aus der Ukraine in Anspruch genommen: 2022 nahmen ca. 300 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an den landesfinanzierten VHS-Kursen teil. Aufgrund der weiterhin große Nachfrage nach zeitnah zur Verfügung stehenden Sprachkursen seitens aller Geflüchteten, fördert das Land Berlin auch im Jahr 2023 mit knapp 3 Mio. EUR Sprachkurse für Geflüchtete, die auftragsweise von den Volkshochschulen bewirtschaftet werden. Außerdem werden an Berliner Hochschulen (HTW und HWR) und Universitäten (HU und FU), in Kooperation mit der für Wirtschaft, Gesundheit und Pflege zuständigen Senatsverwaltung, Sprachkurse für geflüchtete Studierende aus der Ukraine eingerichtet, die aus Mitteln, die aufgrund der Fluchtbewegung aus der Ukraine zur Verfügung gestellt wurden, finanziert werden.

Mich stört vor allem, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt so langsam stattfindet. Man geht vier Stunden pro Tag Deutsch lernen. Dabei gibt es noch relativ wenige Fälle, wo die Ukrainer den Job gefunden haben. Dabei liegt es nicht daran, dass die keinen Job annehmen wollen, sondern dass die Qualifikationsanerkennung nicht klar definiert wird. Schwarze Jobs empfehle ich nicht anzunehmen, das ist ein Verlust für alle Seiten. Es sind sehr häufig qualifizierte Fachkräfte: Ärztinnen, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Ingenieurinnen, Buchhalterinnen, Psychologinnen. Sie wären bereit, als Hospitantinnen anzufangen. Die Sprache zu lernen – learning by doing. Es ist doch klar wie Tageslicht, warum geschieht das nicht.

Unterbringungssituation
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist nach dem Berliner Landesrecht zuständig für die Erstversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie für die Bereitstellung eines Unterkunftsplatzes. In den Regelunterkünften des LAF, d. h. in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, leben mit Stand Mitte Mai 2023 ca. 2.500 Geflüchtete aus der Ukraine. Hinzu kommen mit Stand 15. Juni 2023 ca. 2.557 Geflüchtete aus der Ukraine, die vorübergehend im Ukraine Ankunftszentrum TXL (in Folge: UA TXL) untergebracht sind. Die große Mehrheit der in Berlin gemeldeten Geflüchteten aus der Ukraine (s. Antwort auf Frage 1) dürfte dementsprechend im privaten Wohnraum bzw. teilweise auch in bezirklichen Unterkünften leben.

Der Unterbringungsbedarf ist durch den erhöhten Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine und Asylsuchenden seit Februar 2022 deutlich angewachsen. Für die mittelfristige Unterbringung bemüht sich das LAF intensiv und kontinuierlich in enger fachlicher Abstimmung mit dem bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung eingerichteten Krisenstab, den Bezirksämtern und weiteren Stellen die Platzkapazitäten entsprechend anzupassen. Ermöglicht wurde dies u. a. durch die Einsetzung einer Taskforce für die Geflüchteten aus der Ukraine und eines Akquiseteams im LAF. Für die beschleunigte Akquise von Unterkünften sowie für die Beauftragung von damit einhergehenden Beschaffungs- und Dienstleistungen hat der Senat eine vergabe- und haushaltsrechtlich tragfähige Grundlage geschaffen, indem die besondere (äußerste) Dringlichkeit für erforderliche Vergaben von Lieferungen und Leistungen im Bereich Unterbringung und Bauen festgestellt wurde.

Auch wenn das grundsätzliche Ziel des Landes ist, Geflüchtete in kleinflächigen Unterkünften, bzw. in Wohnungen unterzubringen, hat der Senat in Abhängigkeit vom prognostizierten Bedarf am 25. April 2023 entschieden, das UA TXL und die angrenzenden Notunterbringungsstrukturen sowie die im Aufbau befindliche soziale Infrastruktur bis zunächst zum 30. September 2023 mit Verlängerungsoption bis 31. Dezember 2023 fortzuführen. Da nach aktuellem Stand darüber hinaus eine Unterbringung in einer großflächigen Unterkunft nicht vermieden werden kann, ist vorgesehen, die Funktion und
Prozesse des UA TXL an einem alternativen Standort umzusetzen. Dies wird in Abstimmung mit weiteren Senats- und Bezirksverwaltungen prioritär vorangetrieben werden

Unterstützung bei der Wohnungssuche:
Seit dem 16. Juli 2022 wird das Projekt „Welcome Support Berlin“, gefördert durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA), durch den Internationalen Bund (IB) Berlin durchgeführt. Ein interkulturelles Team berät Geflüchtete, die in eigenem Wohnraum, bei Privatpersonen, in Unterkünften ohne Beratungsangebot oder in Hotels leben. Das Angebot umfasst die Hilfe bei der Wohnungssuche – neben weiteren Angeboten (u. a. Suche nach einem Sprachkurs oder Schule und Kita-Angelegenheiten). Neben Deutsch werden berlinweit Beratungen in elf weiteren Sprachen angeboten, u. a. durch Fachkräfte mit Russisch- und Ukrainischkenntnissen.

Um den Zugang zum Wohnen zu erleichtern, wurde eine Vermittlungsstelle von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine in Anlehnung an das Verfahren des geschützten Marktsegments eingerichtet. Das Verfahren wurde den Sozialen Wohnhilfen vorgestellt und wird von der im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingerichteten ‚Koordinierungsstelle – geflüchtete Menschen’ betrieben.

Um die medizinische Versorgung von kriegsgeflüchteten Menschen aus der Ukraine bereits ab dem Zeitpunkt ihres Eintreffens in Berlin zu gewährleisten, wurden Übergangsverträge für die ambulante - und die stationäre Versorgung (einschließlich Medikamentenversorgung etc.) mit den entsprechenden Verbänden geschlossen. Dies betrifft insbesondere akute Versorgungsbedarfe, die zu einem Zeitpunkt auftreten, wenn sich die bedürftige Person noch nicht beim Sozialamt bzw. ggf. Jobcenter für eine elektronische Gesundheitskarte bzw. Krankenkassenmitgliedschaft registrieren lassen konnte. Die Verträge sind zunächst bis Ende 2023 befristet worden.

Zu der durch das Land Berlin geförderten Beratungsinfrastruktur gehören niedrigschwellige Anlaufstellen wie die Willkommen-in-Arbeit-Büros (WiA-Büros Lichtenberg und Spandau, https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungsberatung/wia-bueros) und mobile Beratungsangebote wie die Mobile Jobberatung für Geflüchtete (MobiJob) sowie die Mobile Bildungsberatung für Geflüchtete (MoBiBe). Der Senat fördert darüber hinaus das Netzwerk Beratung zu Bildung und Beruf (https://beratung-bildung-beruf.berlin) mit insgesamt zehn Beratungsstellen im gesamten Stadtgebiet. Die Beratungsstellen Neukölln und TreptowKöpenick, Pankow und Reinickendorf sowie die „Fachberatung Berufliche Nachqualifizierung“ beraten auch auf Ukrainisch und Russisch. Die Beratungsstellen in Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf sowie Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf beraten u. a. auf Russisch.

Voraussetzung für eine qualifikationsadäquate Beschäftigung von Geflüchteten ist vielfach die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. In einer Kooperation der SenASGIVA, der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration, der Regionaldirektion BerlinBrandenburg, der IHK Berlin und der Handwerkskammer Berlin wurde hierfür unter der Nummer 030 – 315 109 00 die Hotline Berufsanerkennung (https://www.berlin.de/lb/intmig/themen/ausbildung-und-arbeit/mehrsprachigeberatungshotline-fachkraefte) eingerichtet, die zu Anerkennungsverfahren unter anderem auch auf Ukrainisch berät. Im Mai 2023 wurde die Hotline 660-mal angerufen.

Zu 7.: Die Herausforderungen und Bedürfnisse von Geflüchteten aus der Ukraine ähneln grundsätzlich denen anderer Geflüchtetengruppen. Der Senat handelt diesbezüglich im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter (s. Antwort auf Frage 2), das einen funktionalen Rahmen für die Erstversorgung und Organisation der Teilhabestrukturen für die Geflüchteten aus der Ukraine bot.
Nichtsdestotrotz ging die Fluchtmigration aus der Ukraine mit bestimmten Herausforderungen und Bedarfen der ukrainischen Geflüchteten einher, die sich an den folgenden Punkten festmachen lassen:
· Unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind verhältnismäßig viele Frauen, Kinder bzw.
Jugendliche, aber auch Geflüchtete mit Behinderung oder Pflegebedarf. Bei ihnen besteht
oftmals eine besondere Vulnerabilität, auf die der Senat mit dem Aktionsplan Ukraine (s.
Antwort auf Frage 2) eingeht.
· Die strukturelle Integration ist für Geflüchtete aus der Ukraine, sofern sie die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen oder anderweitig Zugang zum Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG haben, im Vergleich zu Geflüchteten im Kontext des Asylverfahrens vereinfacht. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist ein frühzeitigerer rechtlicher Zugang u. a. zum Wohnraum oder zum Arbeitsmarkt möglich
· Die Möglichkeit der unmittelbaren privaten Unterbringung von Geflüchteten aus der
Ukraine führte dazu, dass wesentliche Informationen an die Geflüchteten nicht zentral in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften kommuniziert werden konnten, sondern alternative Kommunikationsstrukturen aufgebaut werden mussten, um auch diese Personengruppen zu erreichen.
· Auf Seiten der Verwaltung entstanden durch die große Zahl neu ankommender
Geflüchteter aus der Ukraine insbesondere im Frühjahr 2022 Herausforderungen (u. a.
Schaffung eines Registrierungs- und Verteilsystems, Rechtskreiswechsel vom
Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch).
· Um den spezifischen Bedarfen der Geflüchteten aus der Ukraine gerecht zu werden,
wurden durch das Lenkungsgremium zum Gesamtkonzept Geflüchtete (s. o.) elf
Schwerpunktthemen ermittelt, für die ressortübergreifend und unter Beteiligung der Bezirke Lösungsansätze erarbeitet werden. Der Aktionsplan Ukraine greift diese Schwerpunktthemen auf. Die Schwerpunkte und die damit verbundene Mittelverteilung wurden sukzessive durch das Lenkungsgremium zur Umsetzung des Gesamtkonzepts am 28. Juli 2022, am 25. Januar 2023 sowie am 29. März 2023 beschlossen und jeweils von der Staatssekretärskonferenz zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Aktionsplans Ukraine werden die Schwerpunktthemen auch zukünftig durch die fachlich zuständigen Ressorts weiterbearbeitet. Die festgelegten Schwerpunkte sind:
- Monitoring und entsprechende Datenbasis zur Grundlage evidenzbasierter
Fachentscheidungen.
- Zielgruppengerechte Kommunikationsmöglichkeiten an privatuntergebrachte
Geflüchtete.
- Schutz und Erreichbarkeit von privat untergebrachten Frauen.
- Systematische Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft.
- Anbindung der Geflüchteten in den Sozialraum.
- Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und der dafür notwendigen
Infrastruktur.
- Besondere gesundheitliche Lage der Geflüchteten aus der Ukraine.
- Betreuung der Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften und Unterstützung zum
Übergang von der Unterbringung hin zum eigenen Wohnen.
- Einzelaspekte zur Anerkennung von beruflichen Abschlüssen zur
Arbeitsmarktintegration.
- Berücksichtigung der Bedarfe von besonders vulnerablen Geflüchteten wie LSBTIGeflüchtete, Geflüchtete mit Behinderungen oder mit Pflegebedarfen.
- aufenthaltsrechtliche und andere Belange von aus der Ukraine geflüchteten
Studierenden mit Drittstaatsangehörigkeit.

Bei Bedarf werden auch Stimmen aus der Zivilgesellschaft, beispielsweise der Allianz Ukrainischer Organisationen, abgefragt, die sich in der Vergangenheit größtenteils mit den Rückmeldungen der Hochschulen deckten

Zu 10.: Die Zusammenarbeit zwischen der Senatskanzlei und der ukrainischen Botschaft zum Thema Geflüchtete erfolgt anlassbezogen. In seinen Gesprächen mit dem Regierenden Bürgermeister drückte Botschafter Oleksii Makeiev wiederholt seinen Dank für die funktionierenden Ankunfts- und Unterbringungsstrukturen im Land Berlin aus und würdigte das große Engagement der Berliner Zivilgesellschaft in diesem Bereich.