Das Zurücklassen von verkehrstüchtigen Booten

Das Zurücklassen von verkehrstüchtigen Booten
21.08.2023

Unsere Abgeordnete Lilia Usik ist sich sicher: Verkehrsuntüchtige Boote dürfen nicht dauerhaft
unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Wir unterstützen Wassersport, Wohnen und Kultur auf dem Rummelsburger See.
Deshalb sollen zukünftig zurückgelassene und unbeaufsichtigte Boote im Interesse der allgemeinen Sicherheit von den zuständigen Behörden (z.B. der Wasserschutzpolizei) abgeschleppt werden können.